Richtlinie
für die Anlage des Vermögens
der „Bärbel und Siegfried Biehler-Stiftung“

Vorbemerkung

Die gemeinnützige Körperschaft „Bärbel und Siegfried Biehler-Stiftung“ (rechtsfähige Stiftung) mit Sitz in Frankenstein verfolgt aus­schließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Vorstand erlässt auf Basis der Satzung in der z. Z. gültigen Fassung für die Vermögensanlage folgende Anlagerichtlinie.

§ 1
Anlagestrategie

Die Vermögensanlage soll in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Sicherheit, Rentabilität und Liquidität erfolgen.

1.1 Ziele der Anlagestrategie

Vorrangige Ziele der Anlagestrategie sind die langfristige Erhaltung des Vermögens durch eine Vermögensanlage nach dem Grundsatz der Risikomischung und die Erzielung laufender Zins- und Ausschüttungserträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks.

Bei der Anlage ist auf eine ausreichende Diversifikation, d.h. Mischung und Streuung der einzelnen Anlageklassen, Einzeltitel und deren Aussteller zu achten.

1.2 Anlageformen und -instrumente

Folgende Anlageformen und –instrumente werden bei der Anlage des Vermögens eingesetzt:

1.2.1 Die Anlage des Vermögens erfolgt in Liquidität, Anleihen, Anleihenfonds, Anleihenzertifikaten oder sonstigen anleiheähnlichen Wertpapieren (z.B. Floatern, Zerobonds) in allen gängigen Währungen. Im Anleihesegment erfolgt die Anlage primär in Einzeltiteln. Fonds können zusätzlich beigemischt werden.

1.2.2 Darüber hinaus erfolgt die Anlage Substanzwerten in Aktien, Aktienfonds, Aktienzertifikaten oder sonstigen aktienähnlichen Wertpapieren. Im Aktiensegment erfolgt die Anlage primär in Einzeltiteln. Fonds können zusätzlich beigemischt werden.

1.2.3 Neben den Anlageklassen Aktien, Anleihen und Liquidität kann in andere Anlagen investiert werden. Hierzu zählen beispielsweise Rohstoffe, Edelmetalle, Immobilien, Wandelanleihen und Genossenschaftsanteile der Volksbank Glan-Münchweiler eG. Die Anlage erfolgt dabei primär in Fonds und Zertifikaten. Einzelanlagen können zusätzlich beigemischt werden.

1.2.4 Der Einsatz von Derivaten zur Absicherung bzw. zur risikofreien Ertragsoptimierung (gedeckte Stillhaltergeschäfte) ist möglich.

1.3 Anlagerahmen

Die Anlage des Vermögens erfolgt in den Anlageklassen Liquidität, Anleihen, Aktien und andere Anlagen. Im Interesse einer Risikostreuung sollen die Anteile der jeweiligen Anlageklassen abhängig von der aktuellen Kapitalmarktsituation im Rahmen der nachfolgend genannten Bandbreiten gehalten werden:

1.3.1 Der Liquiditätsanteil: Bandbreite: 0% – 60%

1.3.2 Der Anleiheanteil: Bandbreite: 0% – 60%

1.3.3 Der Aktienanteil: Bandbreite: 30% – 50%

1.3.4 Der Anteil von anderen Anlagen: Bandbreite: 10% – 30%

1.3.5 Die Referenzwährung des Vermögens ist der Euro. Mindestens 50% des Vermögens werden in der Referenzwährung Euro investiert.

1.4 Nachhaltigkeitskriterien
Bei der Auswahl der Investments für die Anlage sind die Kriterien der Nachhaltigkeit, sowie soziale und ethische Standards zu berücksichtigen.

Die Bewertung der Anlageprodukte von Unternehmen soll nach gängigen und anerkannten Rankings erfolgen, z.B. oekom corporate rating, Vigeo/EIRIS oder vergleichbare Ratingansätze.

§2
Organisation der Vermögensverwaltung
Die Anlage des Vermögens kann im Rahmen einer Eigenverwaltung durch uns oder durch beauftragte Dritte erfolgen. Bei der Verwaltung ist auf eine wirtschaftliche Organisationsführung und ein angemessenes Risikomanagement zu achten.
Das Erreichen der Anlageziele sowie die Risikosituation der Kapitalanlage werden vom Vorstand regelmäßig überwacht. Werden Dritte mit der Kapitalanlage beauftragt, ist sicherzustellen, dass der Vorstand regelmäßig Berichte erhält, die zur Ertrags- und Risikosituation Stellung nehmen, damit das Erreichen der Anlageziele kontrolliert werden kann.

§ 3
Gültigkeit und Überarbeitung der Anlagerichtlinie

3.1 Gültigkeit
Diese Anlagerichtlinie tritt zum 1. Juni 2024 in Kraft. Sie ist für unbestimmte Dauer gültig.

3.2 Überarbeitung
Die Anlagerichtlinie wird mindestens jährlich überprüft und kann bei Bedarf jederzeit den eventuell veränderten Marktbedingungen oder Erfordernissen der Stiftung angepasst werden. Über die Modifizierung entscheidet der Vorstand durch Beschluss.

Frankenstein, den 1. Juni 2024
Ort, Datum