Förderrichtlinien der
Bärbel und Siegfried Biehler-Stiftung

Was wir fördern

Wir fördern Projekte, die wir mit unseren Stiftungszielen in Einklang bringen können. Es sind dies die drei Bereiche Hospiz- und Palliativarbeit, Naturschutz mit Schwerpunkt Tierschutz und die Erhaltung von baulichem Kulturgut.

Wie wir fördern

Wir fördern rein projektorientiert. Das bedeutet, dass hinter einem Förderantrag immer ein konkreter Anlass stehen muss, aus dem sich ein Projekt entwickelt. Der Förderumfang ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen Antragsteller und Stiftung.

Wo wir fördern

Wir fördern Projekte in der Regel regional im südlichen Rheinland-Pfalz (Rheinhessen und Pfalz) und im an die Pfalz angrenzenden Bereich des Saarlandes. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich.

Wer kann einen Antrag stellen

Antragsteller und Förderungsempfänger können natürliche Personen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Institutionen und Körperschaften im Fördergebiet sein.

Wie geschieht die Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt mittels eines ausgefüllten Förderantrags (siehe Button auf dieser Seite) online an unsere Mailadresse oder per Post. Email- und Postadresse finden Sie in der Fußleiste der Startseite.
Wir bitten um auf eine telefonische Kontaktaufnahme vor der Antragstellung, um erste Fragen vorab schon klären zu können.

Gibt es eine Höchstgrenze bei dem Förderbetrag

Im Prinzip nein, der Förderbetrag richtet sich in erster Linie nach unseren finanziellen Möglichkeiten.

Welche Projekte fördern wir nicht

Alle Projekte, die sich nicht den Stiftungszielen zuordnen lassen, Vorhaben, die nicht ethischen Grundsätzen entsprechen, Projekte mit politischem und religiösem Hintergrund und die Finanzierung von administrativen Kosten (Reisekosten, Druckkosten, Werbung etc.).

Gibt es zu den Projekten eine begleitende Pressearbeit

Ja, die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt, wenn beidseitig gewünscht, in Abstimmung mit der Bärbel und Siegfried Biehler-Stiftung.

Sind wir in unserer Entscheidung frei

Ja, wir behalten uns als unabhängige Stiftung vor, im eigenen und freien Ermessen über die bei uns eingehenden Förderanfragen zu entscheiden. Diese Freiheit in der Entscheidung ist elementarer Bestandteil unserer Tätigkeit als gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts.