Wie Sie uns unterstützen können

Wenn Sie es auf unserer Homepage bis zu dieser Seite geschafft haben, dann vermuten wir ein gewisses Interesse an unserer Stiftung und den Stiftungszielen. An dieser Stelle deshalb einige Informationen zur Stiftungs-Finanzierung und zu zwei Möglichkeiten, warum unsere Stiftung auch für Sie interessant sein könnte.

Das Stiftungsvermögen der Bärbel und Siegfried Biehler-Stiftung besteht aus zwei streng voneinander getrennten Bereichen:

Das Grundstockvermögen

Das Grundstockvermögen darf nicht für Projekte verwendet werden, es muss „ewig“ erhalten bleiben. Wir sind daher eine Stiftung auf Ewigkeit. Wir haben die Stiftung bisher mit einem mittleren sechsstelligen Betrag ausgestattet.

Das Verbrauchsvermögen

Das Verbrauchsvermögen darf für alle Projekte verbraucht werden, die den Stiftungszielen entsprechen. Das Verbrauchsvermögen generiert sich aus den Erträgen, die das Grundstockvermögen „erarbeitet“.

Sollten Sie in Erwägung ziehen, unsere Stiftung finanziell zu unterstützen, weil Sie sich schon mit dem Gedanken an eine Stiftung befasst haben, weil sie sich mit unseren Stiftungszielen gut identifizieren können oder weil Sie Teile ihres Vermögens frühzeitig einer für Sie sinnvollen Verwendung zuführen wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Die Spende

Die Spende fließt direkt in die aktuelle Projektarbeit und muss von der Stiftung zeitnah (in der Regel innerhalb weniger Jahre) ausgegeben werden. Sie ermöglicht eine schnelle und kurzfristige Umsetzung bestimmter Hilfsprojekte. Wie die Spende verwendet wird, geschieht in Absprache zwischen dem Spender und der Stiftung.

Die Zustiftung

Das Geld fließt in das Grundstockvermögen der Stiftung und darf nicht angetastet werden. Die Stiftung legt dieses Geld sicher an. Für die eigentliche Stiftungsarbeit werden ausschließlich die erwirtschafteten Erträge (Zinsen, Dividenden) verwendet.

Zustiftung und Spenden bringen Ihnen folgende Vorteile

Vorteile für Spender

Bei einer Spende fließt das Geld zeitnah und in vollem Umfang in die direkte Projektarbeit einer Organisation oder eines Vereins. Sie können Spenden als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung absetzen und so Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Privatpersonen können bis zu 20 % ihrer gesamten Jahreseinkünfte steuerlich geltend machen. Bei Unternehmen sind es wahlweise 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Sie können als Spender genau bestimmen, für welchen konkreten Zweck oder welches Projekt Ihr Geld verwendet werden soll.

Vorteile für Zustifter

Eine Zustiftung ist eine Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen (den Kapitalstock) einer Stiftung. Sie dient der langfristigen Absicherung der Organisation, da nur die Erträge des Vermögens für den Stiftungszweck ausgegeben werden. Zusätzlich zum normalen Spendenabzug können Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer Stiftung (Zustiftungen) bis zu einem Betrag von 1.000.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis zu 2.000.000 Euro) steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Höchstbetrag muss nicht in einem einzigen Jahr ausgeschöpft werden, sondern kann auf bis zu 10 Jahre verteilt werden. Ihr Engagement bleibt dauerhaft bestehen. Ihre Zuwendung arbeitet als
„Ewigkeitskapital“ und generiert über Jahrzehnte hinweg Zinsen oder Erträge für den guten Zweck.

Die Themen „Zustiftung“ und „Spende“ sind komplexer als hier in aller Kürze dargestellt. Wenn Sie weiterführende Fragen haben, helfen wir gerne weiter. Telefonnummer und Mailadresse finden Sie auf dieser Seite im Fußbereich.